Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. ANWENDBARKEIT
(a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) kommen auf sämtliche Vereinbarungen zwischen
der auf der Kundenvereinbarung angegebenen CITYGUIDE Gesellschaft („CITYGUIDE“) und dem auf der
Kundenvereinbarung angegebenen Kunden („Kunde“) zur Anwendung.
(b) Die AGB bilden zusammen mit den separaten Produkt-/Leistungsbeschreibungen sowie den in
der Kundenvereinbarung definierten Leistungsmerkmalen integrierte Bestandteile dieses Vertrages
(„Vertrag“). Abweichende Vereinbarungen sind für CITYGUIDE nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich
abgefasst und von beiden Vertragspartnern rechtsgültig unterzeichnet sind.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
(a) Der Vertrag zwischen CITYGUIDE und dem Kunden kommt, unter dem Vorbehalt der Zustimmung
durch CITYGUIDE, mit Unterzeichnung der Kundenvereinbarung durch den Kunden zustande. Die Zustimmung
durch CITYGUIDE gilt als erfolgt, sofern CITYGUIDE den Kunden nicht innerhalb von fünf Werktagen
seit Erhalt der unterzeichneten Kundenvereinbarung über dessen Ablehnung informiert.
(b) Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, dass er von diesen AGB sowie den separaten Produkt-/
Leistungsbeschreibungen zustimmend Kenntnis genommen hat, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag
verstanden hat und diese vollumfänglich erfüllen wird.
(c) Die von CITYGUIDE unterbreiteten Angebote sind unverbindlich und können von ihr jederzeit geändert
werden. CITYGUIDE ist nur an Offerten gebunden, welche von ihr ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
werden. Soweit auf der Offerte nichts Abweichendes vermerkt ist, haben verbindliche Offerten eine Gültigkeitsdauer
von zehn Werktagen.
3. LEISTUNGSPAKETE, KOMMUNIKATIONSMITTEL UND DIENSTLEISTUNGEN
(a) CITYGUIDE bietet dem Kunden ein Paket bestehend aus verschiedenen Dienstleistungen an („Paket“).
Diese Dienstleistungen können die Zurverfügungstellung bzw. Lizenzierung von Inhalten, wie z.B. Filme,
Fotos, Texte, Websites, elektronische Visitenkarten, etc. („Kommunikationsmittel“) sowie auch andere
Leistungen wie etwa Suchmaschinenoptimierung und Hosting der Kommunikationsmittel beinhalten.
(b) Die in den verschiedenen angebotenen Paketen enthaltenen Leistungen und Kommunikationsmittel
ergeben sich aus den jeweiligen Produkt-/Leistungsbeschreibungen. Der Kunde hat diese erhalten. Zusätzlich
sind sie auf der Website der CITYGUIDE abrufbar (www.cityguide.com/products). Die in den Produkt-/
Leistungsbeschreibungen, im Internet oder auf anderen Dokumentationen von CITYGUIDE gemachten
Aussagen sind keine Zusicherungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass CITYGUIDE bezüglich diverser
Leistungen auf Dienste Dritter angewiesen ist und die Bedingungen solcher Dienste ausserhalb des Einflussbereichs
von CITYGUIDE liegen. Änderungen oder sogar ersatzlose Streichung von Leistungen von
CITYGUIDE aufgrund geänderter Bedingungen Dritter hat CITYGUIDE nicht zu vertreten.
4. LEISTUNG VON CITYGUIDE
(a) CITYGUIDE erbringt die Leistungen des jeweiligen vom Kunden in der Kundenvereinbarung ausgewählten
Paketes mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen zu dem in der Kundenvereinbarung vereinbarten
Betrag.
(b) CITYGUIDE behält sich vor, die AGB sowie die Produkt-/Leistungsbeschreibungen jederzeit ändern
zu können. Ergeben sich daraus für den Kunden objektiv wesentliche Änderungen des Vertrages, werden
diese Änderungen dem Kunden per E-Mail an die in der Kundenvereinbarung angegebene E-Mail Adresse
angezeigt. Sofern die Änderungen dem Kunden zumutbar sind, gelten sie unmittelbar. Anderenfalls wird
CITYGUIDE dem Kunden die Möglichkeit des Widerspruchs geben und die Änderungen treten in Kraft,
sofern der Kunde nicht binnen 2 Wochen nach Erhalt der Anzeige der Änderungen einen schriftlichen
Widerspruch an CITYGUIDE sendet. Die Änderungsanzeige gilt mit Versand der E-Mail an die angegebene
Adresse als dem Kunden zugegangen. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen der Informationen zum
Ansprechpartner CITYGUIDE sofort anzuzeigen. CITYGUIDE ist bei Fehlermeldungen z.B. aufgrund ungültiger
E-Mail Adressen nicht verpflichtet, weitere Abklärungen zu tätigen.
(c) Die Grunddienstleistung erbringt CITYGUIDE während der Vertragsdauer. Der Kunde erteilt dazu
CITYGUIDE die Erlaubnis, in seinem Namen Konten zu eröffnen, stellvertretend seine Daten zu verwalten,
zu aktualisieren und allfällige Marketing-Tools zu nutzen. Sofern der Vertrag nicht gemäß Ziffer 9 gekündigt
wurde, wird CITYGUIDE die Grunddienstleistungen auch für die jeweils folgenden zwölf Monate erbringen.
(d) Mit der Erbringung der jeweiligen geschuldeten Dienstleistung, bzw. bei Kommunikationsmitteln der Veröffentlichung,
der Zustellung oder Überlassung des Nutzungsrechts, gilt die von CITYGUIDE geschuldete
Leistung als erbracht.
(e) Die von CITYGUIDE geschuldete Leistung gilt auch als erbracht, sollte CITYGUIDE Leistungen aus
Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Schliessung von bestimmten Internet-Portalen), nicht erbringen
können.
(f) Das Kommunikationsmittel kann sowohl durch den Kunden als auch auf eigene Kosten durch
CITYGUIDE über Internet zur Verfügung gestellt werden.
(g) CITYGUIDE verpflichtet sich, sofern nicht anders vereinbart, das für den Kunden produzierte
Kommunikationsmittel in einer Datenbank zu speichern und über Internet zugänglich zu machen.
CITYGUIDE kann keine Haftung für Kommunikationskanäle übernehmen (Auffindbarkeit, Platzierung,
Darstellung, Verfügbarkeit während der ganzen Nutzungsdauer etc.). CITYGUIDE ist in der Auswahl der
Kommunikationskanäle frei und ist bemüht, neue relevante hinzuzufügen oder irrelevante zu schliessen.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf das Zugänglichmachen seiner Kommunikationsmittel über bestimmte
Kommunikationskanäle. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Netzwerkpartner ein Nutzungsrecht an den
Kommunikationsmitteln erwerben.
5. ZAHLUNGSKONDITIONEN
(a) Der Kunde verpflichtet sich zur termingerechten Bezahlung der Vergütung.
(b) Die einmaligen Produktionskosten für das Online-Paket sind mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig,
spätestens dreissig Tage nach Vertragsschluss, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
(c) Die erste Rechnung, wie vorseitig vereinbart, wird nach Aufnahme der Arbeiten durch CITYGUIDE gestellt,
spätestens jedoch dreissig Tage nach Vertragsabschluss. Ist in der Kundenvereinbarung kein Betrag
für die erste Rechnung festgelegt, wird der Gesamtbetrag mit der ersten Rechnung fällig. CITYGUIDE
behält sich vor, einzelne erbrachte Leistungen in Anrechnung auf den Gesamtbetrag separat in Rechnung
zu stellen.
(d) Hat der Kunde Ratenzahlung gewählt, werden die Raten jeweils monatlich fällig, erstmals einen Monat
nach der ersten Rechnung gemäß Ziffer 5 (c).
(e) Die Jahresgebühr ist vorgängig zu leisten.
(f) Alle Leistungen von CITYGUIDE werden mit ihrer Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, unabhängig
davon, ob sämtliche Leistungen des betreffenden Paketes bereits erbracht wurden.
(g) Sämtliche Preisangaben von CITYGUIDE verstehen sich als Nettopreise am Sitz von CITYGUIDE,
zuzüglich etwaiger MwST und etwaiger anderer Steuern oder Abgaben. Sämtliche Rechnungen von CITYGUIDE
sind innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung
ist CITYGUIDE berechtigt, Verzugszinsen von einem Prozent pro angefangenem Kalendermonat vom elften
Kalendertag ab Rechnungsdatum an zu verrechnen. Ab der zweiten Mahnung ist CITYGUIDE ferner
berechtigt, eine kostendeckende Inkassogebühr zu verrechnen. Bezahlt der Kunde eine fällige Rate trotz
Mahnung innerhalb der in der Mahnung genannten Frist nicht, wird die Zahlung sämtlicher ausstehender
Raten sofort fällig. CITYGUIDE kann ihre Forderungen jederzeit an einen Dritten abtreten, wozu der Kunde
hiermit zustimmt.
6. LEISTUNGSUMFANG DER CITYGUIDE UND MITWIRKUNG DES KUNDEN
(a) Sofern die Mitwirkung des Kunden durch CITYGUIDE benötigt wird (bspw. für die Erstellung eines
Drehbuches, zur Erstellung von Fotografien oder zur Verfilmung eines oder mehrerer Video-Clips etc.),
geschieht die Produktion von Kommunikationsmitteln zu der mit dem Kunden vereinbarten Zeit sowie an
dem mit diesem vereinbarten Ort. Wenn der Kunde seine Mitwirkung bei der Festlegung von Produktionsort
und/oder Produktionszeit verweigert oder zwei diesbezügliche Vorschläge von CITYGUIDE ohne
objektiv wichtige Gründe zurückweist, ist CITYGUIDE berechtigt, Zeit und Ort der Produktion einseitig
festzulegen. Verschiebt der Kunde einen Produktionstermin innerhalb weniger als achtundvierzig Stunden
vor dem Termin, ist der Kunde verpflichtet, CITYGUIDE für die entstandenen Unkosten mit vierhundert
Euro zu entschädigen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Findet ein
Produktionstermin, bei welchem der Kunde eine Mitwirkungspflicht trifft, nicht innerhalb von acht Wochen
ab Unterzeichnung der Kundenvereinbarung aus Gründen, welche nicht durch CITYGUIDE verschuldet
sind, statt, wird CITYGUIDE aufgrund der ihr vorliegenden Angaben das Kommunikationsmittel erstellen
und dazu ihr geeignet erscheinendes Material und Inhalte verwenden, wobei nachträgliche Anpassungen
oder Änderungen aufgrund ursprünglich vom Kunden nicht gelieferter Informationen oder Materialien zusätzlich
verrechnet werden. Alternativ hat CITYGUIDE die Möglichkeit, auf die Produktion des Kommunikationsmittels
zu verzichten und einen – nach ihrem freien Ermessen festgesetzten Betrag – für ihre
verminderten Aufwendungen vom Gesamtbetrag in Abzug zu bringen. Im letzteren Fall entfällt eine weitere
Leistungspflicht von CITYGUIDE, wobei der Kunde die noch offenen vereinbarten Zahlungen zu leisten hat.
(b) Sofern die Produktion eines Kommunikationsmittels gemäß Kundenvereinbarung mittels Drehbuch
zu erfolgen hat, hat diese gemäß dem im Drehbuch erforderlichen Zeitrahmen zu erfolgen. Das erstellte
Kommunikationsmittel wird dem Kunden nach Erstellung zugesandt. Der Kunde ist verpflichtet, das
Kommunikationsmittel innerhalb eines Arbeitstages nach Übergabe oder Übersendung zu prüfen und
Mängel sofort schriftlich zu rügen. Eine Rüge ist nur gültig, wenn sie frist- und formgerecht erfolgt, eine
klare und verständliche Beschreibung des Mangels enthält und sich auf objektive Sachverhalte stützt
(subjektives Nichtgefallen berechtigt nicht zur Rüge). Die Rüge darf sich nicht auf vom Kunden zur Verfügung
gestellte Materialien beziehen und nicht Umstände oder Sachverhalte betreffen, die ausserhalb des
Einflussbereichs von CITYGUIDE sind. Unterbleibt eine gültige Rüge, gilt die Leistung von CITYGUIDE
als durch den Kunden genehmigt und abgenommen. Im Falle eines Mangels wird CITYGUIDE den Mangel
beheben und dem Kunden das Kommunikationsmittel erneut zustellen, oder – im Falle von geringen
Mängeln – nach freiem Ermessen einen dem Minderwert entsprechenden Betrag vom Gesamtbetrag in
Abzug bringen. Solange ein Mangel nicht schriftlich und betragsmässig von CITYGUIDE anerkannt ist, darf
der Kunde weder fällige Forderungen zurückbehalten noch eine Verrechnung erklären.
(c) Der Kunde anerkennt die redaktionelle und künstlerische Freiheit von CITYGUIDE bei der Produktion
der Kommunikationsmittel sowie bei der Bearbeitung von Aufnahmematerial, welches der Kunde zur Verfügung
stellt. CITYGUIDE berücksichtigt inhaltliche Vorschläge des Kunden nach Möglichkeit, sofern sie
in Übereinstimmung mit dem redaktionellen und künstlerischen Konzept und den Qualitätsvorgaben von
CITYGUIDE stehen.
(d) CITYGUIDE ist bemüht, die Produkte und Dienstleistungen des Kunden in den für diesen produzierten
Kommunikationsmitteln so darzustellen, dass eine möglichst positive Marketingwirkung entsteht. Änderungswünsche
des Kunden an den durch CITYGUIDE produzierten Kommunikationsmitteln werden nur
unter separater Kostenfolge vorgenommen.
7. NUTZUNG DER KOMMUNIKATIONSMITTEL DURCH DEN KUNDEN
(a) Der Kunde erhält für die Dauer dieses Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an
den Kommunikationsmitteln zur Bewerbung seiner eigenen Produkte und Dienstleistungen. Der Kunde
ist insbesondere berechtigt, die Kommunikationsmittel auf seiner eigenen Website oder in anderen
Werbemitteln zu verwenden. Nach termingerechter Bezahlung aller geschuldeten Vergütungen gilt dieses
Nutzungsrecht zeitlich unbeschränkt fort.
(b) Das Nutzungsrecht steht jedoch unter der Bedingung, die in die Kommunikationsmittel integrierten
Urheberhinweise in der von CITYGUIDE gewählten Form nicht zu entfernen, verändern oder in sonstiger
Weise unkenntlich zu machen.
8. NUTZUNG DER KOMMUNIKATIONSMITTEL DURCH CITYGUIDE
CITYGUIDE ist berechtigt, die für den Kunden produzierten Kommunikationsmittel oder das im Zusammenhang
mit der Produktion entstandene Text-, Bild- und Tonmaterial zeitlich wie räumlich unbegrenzt für
jegliche eigene Zwecke zu nutzen oder dieses Recht an Dritte zu übertragen.
9. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
(a) Der Vertrag läuft während einer festen Dauer von 3 Jahren. Bei vereinbarter Ratenzahlung besteht die
Zahlungsverpflichtung des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtbetrages weiter.
(b) Wird dieser Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich durch eine
der Parteien gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr und die Jahresgebühr gemäß
Kundenvereinbarung wird fällig. Die Jahresgebühr entschädigt für den Branchenbuch-Eintrag.
(c) Der Kunde kann unter Schadloshaltung (positives Vertragsinteresse), d.h. unter Bezahlung einer
Gebühr, den Vertrag jederzeit kündigen.
(d) Die Höhe der Gebühr bei Stornierung bestimmt sich in Abhängigkeit des Zeitpunkts derselben nach
Vertragsabschluss wie folgt:
• Innerhalb achtundvierzig Stunden seit Vertragsabschluss: Dreihundert Euro;
• Zwischen dem dritten bis und mit dem fünften Werktag seit Vertragsabschluss: Fünfundzwanzig Prozent
des Gesamtbetrages;
• Zwischen dem sechsten bis und mit dem vierzehnten Werktag seit Vertragsabschluss: Achtzig Prozent
des Gesamtbetrages;
• Nach dem vierzehnten Werktag seit Vertragsabschluss: Hundert Prozent des Gesamtbetrages.
(e) Im Falle der Kündigung durch den Kunden vor Ablauf der Vertragsdauer ist Cityguide berechtigt,
alternativ zur vorgenannten Stornierungsgebühr Schadenersatzansprüche vom Kunden zu erhalten, insbesondere
die durch eine vorzeitige Kündigung des Kunden bei Cityguide entstandenen Kosten vom
Kunden ersetzt zu bekommen.
10. HAFTUNG
(a) CITYGUIDE haftet gegenüber dem Kunden für nachgewiesene direkte Schäden, welche von CITYGUIDE
in Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
(b) Jegliche weitere Haftung aus welchem Rechtsgrund auch immer (wie z.B. indirekte oder mittelbare
Schäden oder Folgeschäden) ist ausgeschlossen.
11. GEISTIGES EIGENTUM
(a) Soweit nichts anderes vereinbart, erwirbt CITYGUIDE sämtliche bei der Erbringung der Dienstleistungen
entstandenen Schutzrechte. Der Kunde stellt sicher, dass dem von ihm und von beauftragten Dritten
eingesetzten Personal keine Urheberrechte an Arbeitsergebnissen zustehen. CITYGUIDE kann Urheberrechte
auch an Dritte abtreten oder solchen Nutzungsrechte einräumen.
(b) Sofern der Kunde eigene Inhalte (wie etwa Texte, Bilder, Filmaufnahmen, Grafiken o.ä.) für die Produktion
der Kommunikationsmittel zur Verfügung stellt, steht der Kunde dafür ein, dass er über die erforderlichen
Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde verpflichtet sich, CITYGUIDE vollumfänglich gegenüber Ansprüchen,
welche aus einer behaupteten Verletzung dieser Zusicherung geltend gemacht werden, schadlos zu halten.
12. RECHT UND GERICHTSSTAND
(a) Dieser Vertrag untersteht Schweizer Recht.
(b) Für Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis sind ausschließlich die
ordentlichen Gerichte am Sitz von CITYGUIDE oder am Sitz der von CITYGUIDE bestimmten Inkassofirma
zuständig. Vorbehalten ist das Recht von CITYGUIDE oder der von CITYGUIDE bestimmten Inkassofirma,
den Kunden auch an dessen Sitz bzw. Wohnsitz einzuklagen.
05_23/2012_V2 AGB zur Kundenvereinbarung D für Online-Paket, Branchenbuch Mobile,
Branchenbuch Web Stand 23.5.2012




